Restnutzungsdauergutachten Betongold
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Mit einem Restnutzungsdauergutachten Steuern sparen
Wer eine Immobilie vermietet oder betrieblich nutzt, kann die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes steuerlich abschreiben. Eine nachgewiesene kürzere Restnutzungsdauer kann dabei zu höheren jährlichen Abschreibungen führen.
Die wichtigsten Grundlagen
Ein Rechenbeispiel
Beispiel einer vermieteten Immobilie mit einem Gebäudewert von 100.000 Euro und einem persönlichen Einkommensteuersatz von 42 Prozent.
| Vorher | Nachher | |
|---|---|---|
| Restnutzungsdauer | 50 Jahre | 20 Jahre |
| Jährliche Abschreibung | 2.000 € | 5.000 € |
| Abschreibungssatz | 2 % | 5 % |
| Steuerersparnis jährlich | 840 € | 2.100 € |
Hinweis: Dies ist ein vereinfachtes Rechenbeispiel. Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt unter anderem von den individuellen Voraussetzungen ab.
Was kostet ein Gutachten?
Im bereitgestellten Informationsblatt wird ein Preis von 829 Euro inklusive Mehrwertsteuer genannt. Die Preisangabe stammt aus dem Informationsblatt von 2024 und sollte vor einer Beauftragung aktuell überprüft werden.
Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
Das Informationsblatt verweist auf das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23.02.2023, welches die Anforderungen an den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer beschreibt.
Ob ein konkretes Gutachten steuerlich berücksichtigt wird, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen und dem Einzelfall ab.
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